Lieferbedingungen recollect

Lieferbedingungen recollect

Wir übernehmen jede Art von Verpackungen bzw. Paletten sowie IBC aller Hersteller und Lieferanten. Für die Rückgabe von leeren Stahlfässern sprechen Sie uns bitte jederzeit direkt an. Der verpackung muss restentleert sein, d.h. tropffrei, rieselfrei, spachtelrein. Der verpackung muss sorgfältig und fest verschlossen sein. Kennzeichnungstafeln müssen ordnungsgemäß montiert sein. Alle Originalverschlüsse und Auflaufarmaturen müssen vollständig verschlossen und funktionsfähig sein. Der verpackung muss ordnungsgemäß etikettiert sein; die Original-Etikettierung muss Angaben zum letzten Füllgut enthalten.

-dsc1620 -dsc1585

Palette und Metallrahmen

Palette und Metallrahmen von IBCs müssen wiedereinsetzbar und dürfen nicht deformiert oder gebrochen sein. Verpackungen mit toxischen Restinhaltsstoffen werden ausschließlich nach vorhergehender Dekontamination bzw. Neutralisierung akzeptiert. Ein dekontaminierte verpackung ist als solche zu kennzeichnen (Etikett). In Fällen, in denen die Verpackung hochgradig reizende oder stark riechende Füllgüter enthielt, kann vom Abgeber die Dekontamination der Verpackungen verlangt werden. Der Dekontaminationsnachweis ist zusammen mit der Verpackung vorzulegen.
Die Einhaltung der obigen Rücknahmebedingungen und der Grad der Rekonditionierungsfähigkeit werden nach Prüfung im unserer Werk festgestellt. Diese Einstufung ist bindend.

Annahmebedingungen

Verpackungen die nicht den vorgenannten Annahmebedingungen entsprechen, werden auf Kosten des Abgebers an diesen zurückgegeben oder entsorgt.

-dsc1621 -dsc1581 -dsc1599 -dsc1624
Schließen

Für den Newsletter anmelden